Änderung der Bebauungspläne Amtswiesen III

für den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Baugebiet „Amtswiesen III“

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 05.03.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Baugebiet „Amtswiesen III“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 459, 460, 461, 461/1 – 461/32 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 436 der Gemarkung Gerolfingen und hat eine Größe von ca. 3,2 ha. Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt (unmaßstäblich) dargestellt:

Baugebiet Amtswiesen III - Planteil
Bebauungsplan Amtswiesen III - Festsetzung
Bebauungsplan Amtswiesen III - Begründung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14
DSGVO

Veröffentlichung mit Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung im
Mitteilungsblatt 3


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