Bebauungsplan

Baugebiet Amtswiesen I-III

In der Gemeinde Gerolfingen hat sich nordöstlich der dörflichen Wohnbebauung entlang der Hauptstraße, ein Wohngebiet entwickelt. Für diese Wohnbebauung wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit insgesamt drei Bebauungsplänen (Amtsweisen I, II und III) geschaffen. Die Baugebiete sind nahezu vollständig bebaut, jedoch bestehen teilweise Erweiterungs- oder Umbauwünsche der Eigentümer. Aufgrund der Größe der Baugrundstücke bestehen auf den Anwesen Möglichkeiten ein weiteres Wohngebäude zu errichten bzw. an bestehende Wohngebäude anzubauen.

Da es sich um ein zusammenhängendes Wohngebiet handelt, das durch drei Bebauungspläne entwickelt wurde, werden die gestalterischen Festsetzungen einheitlich bei allen betroffen Bebauungsplänen in den jeweiligen Änderungsverfahren angepasst.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Baugebiet „Amtswiesen“ mit Begründung (Stand 05.03.2024), der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Baugebiet „Amtswiesen II“ mit Begründung (Stand 05.03.2024) sowie der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Baugebiet „Amtswiesen III“ mit Begründung (Stand 05.03.2024) sind vom
10.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024
zusätlich im Rathaus der Gemeinde Gerolfingen, Aufkirchen 50, 91726 Gerolfingen sowie bei der VG Hesselberg, Wittelshofener Str.30, 91725 Ehingen während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich einsehbar.


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