Breitband Förderverfahren - BayGibitR
Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Die Gemeinde Gerolfingen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Gerolfingen für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte zu nachfolgend veröffentlicht.
Hinweis: Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Nutzungserklärung Geodaten
Verpflichtungserklärung zur Verarbeitung von Geobasisdaten und Geodatendiensten
Gemeinde Gerolfingen Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet
Gemeinde Gerolfingen Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung
Die Gemeinde Gerolfingen veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Gemeinde Gerolfingen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 19.03.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Gemeinde Gerolfingen Bekanntmachung zur Markterkundung
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